Die DGSP ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Sie ist unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Organisationen und finanziert sich ausschließlich durch
Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen (Spenden).
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan; sie findet jährlich im Rahmen der DGSP - Jahrestagung statt.
Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus dem geschäftsführenden (GV, fünf Mitglieder) und dem erweiterten Vorstand (EV, zehn
Mitglieder). Der GV steuert in enger Zusammenarbeit mit dem EV die Aktivitäten und Initiativen der DGSP auf Bundesebene.
In den meisten Bundesländern und Stadtstaaten bestehen Landesverbände, die sich eigenständig organisieren und ihre Aktivitäten an den örtlichen Bedingungen ausrichten. Sie
entsenden je einen stimmberechtigten Landesdelegierten zu den Treffen des EV.
Regionalgruppen, manchmal auch „DGSP- Stammtische“ genannt, können in Einrichtungen, Gemeinden oder Regionen dem Erfahrungsaustausch dienen.
Die Fachausschüsse/Arbeitskreise sind Organe des Vorstands und arbeiten in dessen Auftrag. Sie widmen sich inhaltlichen Schwerpunkten und sind überregional organisiert. Auch sie
entsenden VertreterInnen zu den Treffen des EV.
Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Köln. Sie sorgt für Kommunikation und Koordination, führt das Mitgliederregister, bewirbt und organisiert Fortbildungen und
Fachtagungen, ist zuständig für die Verwaltung und die Herausgabe der Verbandszeitschrift „Soziale Psychiatrie“. In der Geschäftsstelle wird auch ein umfangreiches Medienarchiv zur
Sozialpsychiatrie gepflegt, das allen Interessierten nach Absprache zur Verfügung steht.